Verkaufsgespräche für optionale Rekonstruktionen in der Frankfurter Altstadt beginnen Zurück zur Übersicht
Die DomRömer GmbH führt ab sofort Gespräche mit Kaufinteressenten zum Erwerb der neun optionalen Rekonstruktionen in der Frankfurter Altstadt. Ende vergangener Woche wurden hierfür Einladungen und Verkaufsunterlagen an alle Kaufinteressenten versandt, die bisher Interesse an einem schöpferischen Nachbau signalisiert hatten. Zuvor hatte das städtische Projektentwicklungsunternehmen die Preise kalkuliert. Der Erbbauzins wurde durch die Stadt Frankfurt festgelegt.
Für acht schöpferische Nachbauten gibt es 115 Interessenten. Lediglich 20 von ihnen interessieren sich ausschließlich für eine Rekonstruktion. Die übrigen ziehen auch einen Neubau in Betracht. Insgesamt haben 345 Menschen ihr Interesse für eine Immobilie in der Frankfurter Altstadt bekundet. Darunter solche, die ein Haus, eine Wohnung oder Gewerberäume wollen. Überwiegend handelt es sich um Menschen mit einem Bezug zur Altstadt oder einem bestimmten Haus, die aus persönlichem Interesse handeln oder sich für die Altstadt begeistern. Andere Kaufinteressenten verknüpfen mit dem Erwerb einer Altstadtimmobilie eine Renditeerwartung. Die neunte geplante Rekonstruktion, Braubachstraße 27, wird mit verschiedenen Interessenten gesondert verhandelt, weil dort eine Hotelnutzung vorgesehen ist. Wie viele optionale Rekonstruktionen am Ende entstehen, werden die Gespräche ergeben.
In Abstimmung mit Experten wurde als Stichtag für die Rekonstruktion der Fassaden der Bauzustand des 22. März 1944 unmittelbar vor der Zerstörung der Altstadt gewählt. Zu diesem Zeitpunkt war die Goldene Waage das einzige Gebäude mit sichtbarem Fachwerk. Alle übrigen Altstadthäuser waren verputzt. Über das dahinterliegende Fachwerk gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Experten sind unterschiedlicher Meinung, ob diese Fachwerkkonstruktionen genügend dokumentiert sind, um sie wiederherzustellen. Deshalb werden die Gebäude hinter den Fassaden in zeitgemäßer Fachwerkbauweise errichtet.
Die schöpferischen Nachbauten können von Einzelkäufern oder Käufergemeinschaften nur als ganzes Haus erworben werden. Dies haben die Gremien der Stadt Frankfurt beschlossen. Sie werden nur dann als Rekonstruktion errichtet, wenn sich hierfür Käufer finden. Andernfalls werden die Entwürfe für Neubauten realisiert, die im Frühjahr 2011 im Rahmen eines Architekturwettbewerbes präsentiert wurden. Neubauten können auch geteilt und als Eigentumswohnungen abgegeben werden. Die Preise für schöpferische Nachbauten hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes sowie von den Ansprüchen des Käufers an den Innenausbau ab. Sie reichen – schlüsselfertig und mit komplettem Innenausbau der Wohnbereiche – voraussichtlich von 893.000 Euro bis 3.654.000 Euro und liegen damit wegen des höheren bautechnischen Aufwandes, wie von der DomRömer GmbH von Anfang an vermutet, zum Teil deutlich über den Preisen für Neubauten. Einen Gewinn will die Stadt Frankfurt mit dem Verkauf der Rekonstruktionen nicht erwirtschaften, das Ziel ist eine schwarze Null. Die genauen Kosten der Neubauten können erst dann berechnet werden, wenn feststeht, welche Architekten den Zuschlag erhalten und das Verfahren abgeschlossen ist.
Auf die Baukosten wirkt sich auch die Anforderung aus, dass die Gebäude annähernd Passivhausstandard erreichen sollen. Bei Rekonstruktionen bedeutet das zum Beispiel den Einbau sogenannter Kastenfenster, die erforderlich werden, um das äußere historische Erscheinungsbild sicherzustellen. Außen werden dazu historische, handgefertigte Holzfenster montiert und zusätzlich innen moderne Fenster. Darüber hinaus werden Lüftungsanlagen und Fußbodenheizungen installiert, um den Energieverbrauch zu minimieren. Hinzu kommt, dass manche Baumaterialien teurer als bei Neubauten sind und vor allem der höhere handwerkliche Aufwand. Interessenten können den Kaufpreis allerdings dadurch senken, dass sie den Innenbereich selbst ausbauen.
Die Grundstücke werden im Rahmen des Erbbaurechts vergeben. Dabei wird eine Einmalzahlung als kapitalisierter Erbbauzins für 99 Jahre bevorzugt. Im Einzelfall ist auch eine jährliche Zahlung denkbar. In der Tiefgarage wird es abgetrennte Bereiche für das DomRömer-Areal geben. Dort können Stellplätze angemietet werden.
Die Stadt Frankfurt vermietet die Gewerbeflächen in der Altstadt zentral, um die Struktur von Gastronomie und Gewerbe steuern und große Einzelhandels- oder Gastroketten verhindern zu können. Das heißt, die Stadt Frankfurt wird die Gewerbeflächen von den Eigentümern der Gebäude anmieten und diese dann untervermieten. Der letztlich zu entrichtende Mietpreis zur Anmietung basiert auf einer Empfehlung des Gutachterausschusses der Stadt Frankfurt, wird aber von Fall zu Fall entschieden. Durch günstige Mietpreise zur Untervermietung will die Stadt Frankfurt auch renditeschwächeren Gewerbekonzepten einen Chance geben und gleichzeitig damit die Vielfalt der Angebote sicherstellen.
Künftige Hauseigentümer, die ihre Gewerbefläche passend zum Gesamtkonzept selbst nutzen wollen, werden bevorzugt. Außerdem haben sie ein Vorschlagsrecht für die Nutzung der Gewerberäume in ihrem Haus.
Die Verkaufsgespräche will die Dom-Römer GmbH bis Mitte Dezember abschließen und eine Entscheidungsvorlage erarbeiten, über die dann die Stadtverordnetenversammlung beschließen wird. Grundlage dafür ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Neubebauung der Frankfurter Altstadt (Magistratsvorlage M112), in dem festgelegt wurde, dass die Stadt über die Vergabe des Erbbaurechts entscheidet.
Kaufpreis und Erbbaurecht* in der Übersicht:
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Kaufpreis Gebäude ca. |
Erbbaurecht Einmalzahlung ca. |
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Hühnermarkt 18
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3.654.000,00 € |
552.794,64 € |
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Hühnermarkt 20 |
1.441.000,00 € |
181.193,62 € |
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Hühnermarkt 22 |
2.007.000,00 € |
215.978,28 € |
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Hühnermarkt 24 |
1.034.000,00 € |
184.128,14 € |
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Markt 13 |
1.289.000,00 € |
175.910,35 € |
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Markt 15 |
893.000,00 € |
116.069,21 € |
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Markt 26 |
1.328.000,00 € |
137.043,71 € |
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Markt 28 |
1.107.000,00 € |
140.154,92 € |
* Die Einmalzahlung wird errechnet aus der Summe aller zu leistenden Erbpachtzahlungen über die Vertragslaufzeit von 99 Jahren, die jeweils auf den Zahlungsstichtag abgezinst werden.
Frankfurts Oberbürgermeister Walter Kolb und Hessens Ministerpräsident Christian Stock legten 1947 den Grundstein zum Wiederaufbau der Paulskirche, die am 18. Mai 1948 wieder eingeweiht wurde.
Bei der Altstadtgrabung in den 1950er Jahren wurden Gebäudereste aus römischer und mittelalterlicher Zeit freigelegt und teilweise im sogenannten „Archäologischen Garten“ konserviert.